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Der Schutz vor drittbezogenen Reflexwirkungen arbeitsvertraglicher Absprachen
Louise Reader
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Das Arbeitsverhältnis wird häufig durch den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber charakterisiert. Die Auswirkungen arbeitsvertraglicher Absprachen auf die Interessen Dritter werden jedoch nur selten in den Blick genommen. Diese Arbeit untersucht, ob trotz dieser Schutzrichtung des Arbeitsrechts auch die nicht unmittelbar am Arbeitsverhältnis beteiligten Interessen einen ausreichenden Schutz erfahren, wobei insbesondere die Inhaltskontrolle als Schutzmechanismus zugrunde gelegt wird. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Interessen erfolgt die Untersuchung beispielhaft mit Blick auf Abreden, die den Charakter der Tätigkeit, den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Vergütung der Arbeitsleistung betreffen.
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Lars Hendrik Kühlcke studierte an der Georg-August-Universität Göttingen und der Aarhus Universitet. Sein erstes juristisches Staatsexamen mit Schwerpunkt Arbeitsrecht legte er 2020 ab. Anschließend war er zweieinhalb Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Prof. Dr. Rüdiger Krause und promovierte dort. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle mit Stationen in Lüneburg und Hamburg.
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